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In einer zweiten Medienmitteilung informiert der Regierungsrat darüber, dass er dem Grossen Rat eine «Änderung des Umweltschutzgesetzes Basel-Stadt» vorlegen will.

Hier geht es vor allem um die «Gleichbehandlung für die Verkaufsstände im öffentlichen Raum». Es sollen «Alle Verkaufsstände, die Esswaren und Getränke zum unmittelbaren Verzehr anbieten, in Zukunft Mehrweggeschirr verwenden, nicht nur wie bisher Anbieter an Veranstaltungen.» Generell ausgenommen von dieser Regelung sind die Fasnacht und die Herbstmesse, das ist nicht nachvollziehbar. Am Weihnachtsmarkt scheint es ja auch  zu funktionieren. Die Regierung spricht von Abfallvermeidung und vom Problem der Trittbrettfahrer bei grossen Veranstaltungen. Diese Regelung ist ein legitimes Mittel gegen Abfallberge. Hier kommt es sehr auf die Art der Durchsetzung eines veränderten Gesetzes an. Interessant wird es zu sehen, wie zum Beispiel, die vielen Take-Away Stände in den grossen Verteilerzentren, Garagen und auch Food-Trucks mit diesem Gesetz umgehen werden. Wenn wirklich keine Papiertaschen, Kartonteller und Wegwerf-Becher aus irgendwelchen Material mehr ausgegeben werden, kann dies zu einer drastischen Reduktion von Abfällen führen. Konsequenterweise müsste der Kanton bei der Bewältigung von Ausgabe, Rücknahme und Reinigung von Mehrweg-Geschirr Hilfe anbieten. Es könnte ein grosser Wurf gelingen, wenn dies kantonal geregelt wäre. Ist es dem Kanton wirklich ernst, müsste er mittels eines Wettbewerbs eine Organisation finden, die in seinem Auftrag, die Durchführung einer Mehrweggeschirr-Ausgabe, -Einsammlung und -Reinigung auf dem ganzen Kantonsgebiet organisiert.

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