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Immer mehr alteingesessene Gastrobetrieb in Basel verschwinden. Der Basler Regierungsrat hilft munter mit die Beizenszene  auf den Kopf zu stellen. Mit seiner Medienmitteilung vom 11.12.2018 erklärt der Regierungsrat folgende vier Punkte zur Änderung des Gastgewerbegesetzes:

Aufhebung der Anwesenheitspflicht

«In Zukunft soll einer Wirtin oder einem Wert nicht mehr vorgeschrieben werden, wie lange sie in ihrem Betrieb anwesend sein müssen.» Diese Aufhebung ist sicher Zeitgemäss und hilft den Gastronomen, wenn sie zum Beispiel mehrere Betriebe besitzen. Auch wenn es im Begleitschreiben heiss: «Die bisherige Verantwortlichkeit des Betriebsinhabers für seinen Betrieb und die Handlungen seiner Angestellten bleibt dabei bestehen», ist dies im Gesetzestext nirgends so erwähnt. Um die Sorgfaltspflicht (Sauberkeit, Überwachung der Gesetze oder Alkoholausgabe an Jugendliche usw.)  zu gewähren, wäre es aber sicher von Vorteil, wenn der Gesetzgeber hier einen Satz einfügen würde, die eine Verantwortung im Betrieb regelt. Wenn niemand verantwortlich ist und der Besitzer nicht vor Ort, wer schaut dann zum Betrieb, immerhin geht es hier um Nahrungsmittel und Personen die diese konsumieren. Wer am Schluss wirklich für den Gastrobetrieb verantwortlich gemacht wird, wird sich dann noch zeigen müssen und sicher auch unsere Gerichte belasten.

Stärkung der unternehmerischen Selbstverantwortung

«Zukünftig wird die finanzielle Situation von Gastronominnen und Gastronomen kein Grund mehr dafür sein, die Betriebsbewilligung zu entziehen oder nicht zu erteilen.» Dieser Artikel ist zu begrüssen, schafft er doch gleich lange Spiesse mit anderen Gewerbetreibenden. Hierzu schreibt Maurus Ebneter, Präsident des Wirteverbands Basel-Stadt: «Bewilligungsinhaber mit Konkursen oder erheblichen Betreibungen, die noch nicht lange zurückliegen, finden wir falsch. Letztlich bezahlen wir alle nachher die Ausfälle bei den Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer.»

Abschaffung des Fähigkeitsausweises

«Künftigen Wirten und Wirtinnen soll der Einstieg ins Gastgewerbe erleichtert werden.» Dies bedeutet auch, dass die entsprechenden Kurse beim Wirteverband fakultativ (so wie es heute schon ist) oder ganz wegfallen werden. Eine Einführung eines obligatorischen Hygienekurses ist diskussionswürdig, heisst es in der Vernehmlassung. Damit ist klar, dass hier noch keine Regelung getroffen ist. Scheinbar ist das freie Führen eines Restaurationsbetriebs wichtiger als die Hygiene! Maurus Ebneter will auch nicht, dass die Kurse des Wirteverbandes obligatorisch sind. Wichtig für ihn ist aber eine kantonale Wirte Fachprüfung in der ein Minimalstandard an Wissen abgefragt wird. Es sei genauso wichtig, die Gastronomen und deren Mitarbeiter richtig auszubilden, wie  staatliche Kontrollen  durchzuführen . Es brauche beides.

Bewilligungsfreies Mini-Gastroangebote

«Wer ohnehin dem Lebensmittelrecht untersteht und weder Alkohol verkauft noch ausschenkt, darf neu auf einer Fläche von maximal 20m2  (höchstens 10 Plätze) zum Konsum an Ort und Stelle anbieten, ohne eine Betriebsbewilligung gemäss Gastgewerbegesetz zu benötigen.» Das wird bereits in einzelnen anderen Kantonen so gehandhabt. Wichtig wäre hier vor allem eine gute Erfassung dieser Betriebe, damit sie regelmässig vom Lebensmittelinspektor besucht werden. Auch solche Betriebe müssten zum Beispiel eine lückenlose Kühlkette nachweisen können, genauso wie das Einhalten der vorgeschriebenen Herstellungspraxis beim Kochen und Anbieten von Speisen.

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