Im Rahmen der Aktion VIA hat die Basler Polizei am Donnerstag (13. Dezember 2018) Grosskontrollen an allen Grenzübergängen nach Deutschland durchgeführt.
Wie jedes Jahr in der Vor- und Nachweihnachtszeit möchte sie die Verkehrssicherheit auch in diesen Tagen gewährleisten.
Diese Grosskontrolle war der Startschuss für die Aktion VIA, welche noch bis zum 13. Januar 2019 dauern wird. Bis dahin werden täglich stadtweite Alkoholkontrollen sowie systematische Kontrollen an den Grenzübergängen durchgeführt werden.
An diesem Donnerstag standen rund 60 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Diese kontrollierten knapp 1’600 Autolenkerinnen und Autolenker, von welchen, laut dem Atemalkoholtest, weniger als zwei Prozent Alkohol konsumiert hatten. Ein erfreuliches Ergebnis für die Einsatzkräfte! Denn nur zwei Lenkern musste die Weiterfahrt, aufgrund von Werten im illegalen Bereich, untersagt werden. Diese erwartet nun einen Strafbefehl mit Busse.
Zurzeit kann noch kein Vergleich zum vorjährigen Ergebnis aufgestellt werden. Erst am Ende der Aktion können wir Resultate vergleichen und feststellen, ob und wie sich das Verhalten der Lenker verändert hat, so Polizeihauptmann Rolf Thommen.
Wieso die verstärkten Kontrollen genau in dieser Zeit?
Es ist die Zeit der Weihnachtsfeiern, der Jahresabschluss-Apéros und Betriebsfeiern. Klar fliesst da ab und zu ein bisschen mehr Alkohol. Folglich setzen sich einige Menschen, trotz des Alkoholkonsums, noch hinters Steuer. Die Verkehrssicherheit wird dadurch enorm gefährdet. Die Gefahr von Unfällen steigt demnach und genau diese versucht die Kantonspolizei, zusammen mit der Landespolizei Baden-Württemberg, zu verhindern.
Denn Alkoholkonsum ist eine der Hauptunfallursachen und neben der Geschwindigkeit die Unfallursache mit der höchsten Todesrate. Genau diese gilt es zu verhindern.
Messwerte und Konsequenzen
Zur Erinnerung: wer mit mehr als 0,5 ‰ (Promille) Alkohol im Blut Auto fährt, macht sich strafbar. Für Neulenker, Fahrschüler- und Lehrer, Begleitpersonen von Lehrfahrten, sowie Taxi-, Lastwagen- und Carfahrer gilt die Grenze von 0,1 ‰. Personen deren Blutalkoholwert diese Grenzwerte überschreiten, werden an der Weiterfahrt gehindert und haben, je nach Höhe des Werts, mit Bussen von mindestens 800.- zu rechnen. Zusätzlich kann ein Führerausweisentzug (für mindestens drei Monate) angeordnet werden.
Viel Verständnis von Seiten der Bevölkerung
Im kurzen Gespräch mit dem Leiter der Verkehrspolizei Polizeihauptmann Rolf Thommen wurde jedoch deutlich, dass die Bevölkerung viel Verständnis für die Kontrollen und die dadurch entstehenden längeren Wartezeiten zeigt. Auch die Beobachtungen vor Ort haben diesen Eindruck bestätigt. Keiner der Lenkerinnen und Lenker wurde wütend oder gar ausfällig. Das freut die Kantonspolizei und so bleibt zu hoffen, dass auch in Zukunft die Verkehrssicherheit, dank der guten Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger, verstärkt gewährleistet werden kann.