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Interview mit Maurus Ebneter Delegierter des Vorstands des Wirteverbands Basel-Stadt vom 5.April.2017

Schlemmermarkt im April 2017       (c) P. Karger

Ganz allgemein stellt sich die Frage, was die Regierung mit der enormen Bevorteilung von Streetfood bezweckt. Dass die Sonderregeln nicht auf den Markplatz und das Rheinbord beschränkt bleiben, ist vorauszusehen und dass der Bahnhof ein nächster Standort sein wird auch. Klar ist, dass die Restaurants im Gundeli dann mit ihren hohen Mieten gegenüber den mobilen Anbieter, die nur gerade CHF 30.00 Gebühr pro Tag bezahlen, kaum eine Überlebenschance haben.

Food-Trucks, Buvetten, Essensstände, mobile Take-Aways. In Basel etabliert sich eine endlose Verpflegungsmeile. Jetzt wo der Marktplatz zum Schlemmermarkt werden soll, melden sich die Wirte, die eine Ungleichbehandlung von stationären- und mobilen Anbietern anprangern.

Maurus Ebneter: „Wir sind Anhänger eines freien Wettbewerbs, sagt Maurus Ebneter, Vorstandsdelegierter des Wirteverbands Basel-Stadt, „aber nur so lange er fair ist“. Er kritisiert die „staatliche Förderung einzelner Formen des Ausserhaus-Konsums“ heftig.

Neben vielem stört sich Ebneter an der Toilettensituation. Bars, Cafés und Restaurants müssen abhängig von der Grösse des Betriebs, eine entsprechende Anzahl Toiletten zur Verfügung zu stellen. „Das geht so weit, dass wir für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Duschen haben müssen“, so Ebneter. Die mobilen Anbieter müssen nichts dergleichen anbieten und deren Kunden benutzen einfach die Anlagen der Restaurants und Geschäfte in der Umgebung. „Wo sind zum Beispiel die Schilder auf dem Marktplatz, die zu einer ausreichend grossen WC-Anlage für die Kunden der Stände hinweisen? Und wo sind diese Toiletten?“, fragt Ebneter.

Auch bei der Mehrwertsteuer gibt es enorme Unterschiede. Die gleiche Ware, ein Sandwich oder ein Kaffee, wird im Restaurant mit einer dreimal höheren Mehrwertsteuer belegt als bei einem mobilen Verkaufsstand. Die Take-Aways haben also einen staatlich verordneten Preisvorteil von 5.5% rechnet der Wirteverbandvertreter vor.

Auf die Hygiene der Food-Trucks und Co. angesprochen Antwortet der Vertreter der Basler Wirte: „Tatsache ist, dass viele Imbisswagen ihre Infrastruktur massiv Übernutzen und nur schon deshalb Mühe mit der Einhaltung aller Bestimmungen haben. Hinzu kommt, dass viele mobile Anbieter zu Hause kochen und die waren dann an ihre Verkaufspunkte bringen. Die Kühlkette wird so oft nicht eingehalten. Die Wirte fragen sich ob wirklich bei allen Anbietern gleich streng kontrolliert wird?“ Das gleiche gilt auch bei der Kontrolle betreffend die Arbeitsgesetze, wo er an den Gesamtarbeitsvertrag und die Sozialversicherungen denkt. Die Wirte befürchten, dass die Take-Aways der Kontrolle entgehen was zu einer zusätzlichen Wettbewerbsverzerrung führt. Food-Trucks dürfen auf Allmend grillieren und fritieren, die Wirte fragen sich, was wohl passieren würde, wenn Restaurants auf ihren Terrassen dasselbe tun.

Die Food Truck dürfen sogar etwas, was nicht einmal ein Regierungsrat einfach so kann! Sie dürfen mit ihren Fahrzeugen direkt in die verkehrsberuhigte Zone fahren. In einem Interview in der Basler Zeitung heisst es, besonders am Montag sei dies wichtig, da das Essensangebot der Restaurants dann eingeschränkt sei. Eine kleine Recherche hat ergeben, dass das in keinem Fall stimmt die meisten Restaurants in der Umgebung vom Marktplatz haben am Montag geöffnet.

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